Abmahnung der A.M.biente Schlaf & Wohnkultur GmbH durch die Rechtsanwälte Henkel & Partner wegen einer Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung „Silence“

12. Februar 2020
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Einen unserer Mandanten erreichte eine Abmahnung der A.M.biente Schlaf & Wohnkultur GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Henkel & Partner. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft eine Markenrechtsverletzung an der Bezeichnung „Silence“ vorgeworfen.

Die Abmahnung der A.M.biente Schlaf & Wohnkultur GmbH im Einzelnen

Die A.M.biente Schlaf & Wohnkultur GmbH gibt an, Inhaberin der deutschen Marke „Silence“ zu sein. Diese Marke sei für die folgenden Waren der Klasse 14,20, sowie 24 eingetragen. Dazu gehören Schmuck und Ornamente für Kopfteile und Bettwäsche, Möbel, Webstoffe und Decken. Die auf der Website unseres Mandanten angebotenen Wohnlandschaften fallen, nach Ansicht der Gegenseite, entweder direkt unter die Bezeichnung aus dem Warenverzeichnis der Marke oder seien zumindest hochgradig ähnlich zu dieser. Darüber hinaus führt die Gegenseite an, dass durch die identische Übernahme der Bezeichnung „Silence“ für potentielle Kunden Verwechslungsgefahr bestünde.

Daraus folgern die Rechtsanwälte Henkel & Partner einen Unterlassungsanspruch der A.M.biente Schlaf & Wohnkultur GmbH. Demzufolge wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei. Darüber hinaus soll unsere Mandantschaft die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 1.822,96.-, errechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 50.000.-, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der A.M.biente Schlaf & Wohnkultur GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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