Abmahnung der Universum Film GmbH durch die WALDORF FROMMER Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „47 Meters Down“

12. Februar 2020
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Die WALDORF FROMMER Rechtsanwälte mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Universum Film GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „47 Meters Down“ vorgeworfen.

Die Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Inhalte mit Hilfe eines sogenannten Filesharing-Programmes unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen zu haben. Konkret soll über besagten Internetanschluss der Film „47 Meters Down“ über das Filesharing-Protokoll edonkey angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Das Handeln unseres Mandanten stelle eine illegale Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG und eine illegale öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG dar. Nach Darstellung der Gegenseite ist die Universum Film GmbH für die Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Filmwerk geltend zu machen. Deshalb wird behauptet, dass der Universum Film GmbH die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen gemäß § 97 Abs.1 UrhG zustehe. Deswegen mahnt die Gegenseite unseren Mandanten ab und fordert ihn dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, von welcher ein Muster beigefügt ist.

Zusätzlich machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG sowie auf Zahlung der Rechtsverfolgungskosten nach § 97 Abs. 3 S. 1 UrhG geltend. Aufgrund dessen wird von unserer Mandantschaft die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von EUR 700,00.- gefordert.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern ebenfalls für die Begleichung der Rechtsverfolgungskosten der Warner Bros. Entertainment GmbH einen Betrag von EUR 215,00.-, der sich aus einer 1,3-fachen Gebühr des Gegenstandswertes von EUR 1.700,00.- ergibt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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