Abmahnung der Barthold Photo GmbH durch die Rechtsanwälte Meissner & Meissner wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Fotografien
Die Abmahnung der Barthold Photo GmbH im Einzelnen
Unserer Mandantin wird in der Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner vorgeworfen, dass sie Fotos auf ihrer Internetseite der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte innezuhaben.
Das Handeln unserer Mandantin verletze die Nutzungsrechte der Gegenseite gemäß § 16 UrhG und § 19a UrhG. Zusätzlich soll das Urheberbenennungsrecht des Geschäftsführers der Gegenseite gemäß § 13 UrhG verletzt worden sein.
Aufgrund dessen wird behauptet, dass unsere Mandantin zur Unterlassung, Beseitigung, zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung verpflichtet sein solle. Unsere Mandantin wird deshalb abgemahnt und dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, von welcher ein Muster beigefügt ist.
Zusätzlich macht Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner einen Anspruch auf Zahlung der Rechtsverfolgungskosten gemäß § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG geltend. Folglich wird eine 1,3 Gebühr auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 10.000.- geltend gemacht, woraus sich der Betrag in Höhe von EUR 887,03 ergibt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Barthold Photo GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.
scott taylor, 3. August 2022
Hallo, ich habe auch so eine Abmahnung erhalten. Was soll ich nun machen?