Abmahnung des Christian Oesterling durch den Rechtsanwalt Andreas Gerstel wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes auf dem Marktplatz Amazon
Die Abmahnung des Christian Oesterling im Einzelnen
Unser Mandant soll auf dem Marktplatz Amazon vermeintliche Informationspflichten verletzt haben.
Er stehe in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit der Gegenseite. Das Produktsortiment sei identisch bzw. ähnlich. Es sei zudem nicht ersichtlich wie es zum Vertragsschluss zwischen unserem Mandanten und Amazon kam. Außerdem fehle eine Belehrung darüber, inwiefern ein Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vermeintliche Eingabefehler erkennen und berichtigen könne. Weiterhin müsse dem Verbraucher durch den Unternehmer klar mitgeteilt werden, ob dieser die Vertragstexte selbst speichere und diese dem Kunden zugänglich machen würde.
Dem Herrn Christian Oesterling stünden somit durch den vermeintlichen Wettbewerbsverstoß durch unseren Mandanten Unterlassungsansprüche gemäß § 8 I, III Nr. 1, 3, 3a UWG zu.
Die Gegenseite fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein beispielhaftes Exemplar einer solchen ist dem Schreiben beigefügt. In dieser soll sich unser Mandant verpflichten, es zu unterlassen, die Informationspflichten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere auf dem Marktplatz Amazon, gegenüber Verbrauchern zu verletzen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Christian Oesterling
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.