Abmahnung des Herrn Igor Borodin durch Rechtsanwalt Thomas Walter wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung des Herrn Igor Borodin im Einzelnen:
In der Abmahnung wird unserem Mandanten von Rechtsanwalt Thomas Walter vorgeworfen, dass er im Rahmen seines Internetauftritts ein Lichtbild verwendet hat, welches im Fotostudio Megg erstellt wurde und deren ausschließliche Rechte Igor Borodin innehabe.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft in dem Schreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung von insgesamt EUR 600,- aufgefordert. Zudem soll er die entstandenen Rechtsanwaltskosten begleichen.
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung durch Herrn Igor Borodin
Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.