Abmahnung des Herrn Michael Staudinger wegen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie

12. Oktober 2020
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Einen unserer Mandanten erreicht eine Abmahnung des Herrn Michael Staudinger. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie gegangen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Michael Staudinger im Einzelnen:

Konkret wird unser Mandant beschuldigt, die streitgegenständliche Fotografie auf seiner Website öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne dazu berechtigt zu sein. Nach Angaben von Herrn Michael Staudinger, habe unsere Mandantschaft keine lizenzvertragliche Berechtigung zur Nutzung der Fotografie. Die Gegenseite behauptet, alleiniger Rechteinhaber der Originaldatei und Bildserie zu sein. Aus diesen Gründen werde das Urheberrecht des Herrn Michael Staudinger verletzt.

Herrn Michael Staudinger ist der Ansicht, dass ihm Schadensersatzansprüche zustünden. Außerdem berechne sich, nach Aussage der Gegenseite, eine Schadensersatzforderung bei Bildern nach den Vorschlägen der Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) „Bildhonorare, Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte“. Diese Liste würde regelmäßig von Gerichten zur Schadensersatzberechnung verwendet werden. Folglich wäre für die Verwendung von Bildmaterial für den Zeitraum von bis zu 12 Monaten, ein Betrag in Höhe von EUR 465.- anzusetzen.

Um die Sache außergerichtlich zu bereinigen, soll unsere Mandantschaft an die Gegenseite einen Betrag in Höhe von EUR 930.- überweisen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Michael Staudinger

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Heike Tabi, 28. Juni 2023

    Habe ebenfalls eine Abmahnung bekommen. Es werden 827,13 € . Was soll ich tun?

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