Abmahnung des Herrn René Sack durch die Rechtsanwälte Konopatzky | Fendt | Klopfer | Thiel wegen der Veröffentlichung angeblich beleidigender Äußerungen
Die Abmahnung des Herrn René Sack im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, im Rahmen seines Auftritts auf der Social-Media-Plattform Facebook für jeden sichtbar ein Bild hochgeladen und dieses mit einem Kommentar versehen zu haben. Zudem soll er auch den Namen des Herrn René Sack markiert haben.
Die Gegenseite vertritt die Auffassung, dass die von unserem Mandanten getätigten Äußerungen ehrenrührig seien und den Herrn René Sack in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen. Diese seien auch nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Infolgedessen soll unser Mandant eine entsprechend formulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei die Rechtsanwälte Konopatzky | Fendt | Klopfer | Thiel dem Schreiben einen Entwurf einer solchen Erklärung beigefügt haben. Darüber hinaus wird er dazu aufgefordert, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. EUR 492,54, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 5.000,-, zu bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn René Sack
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.