Abmahnung des Herrn Steven Berger durch die Rechtsanwaltskanzlei Walter, Thummerer, Endler, Coll. wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße auf eBay

04. März 2019
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Steven Berger, ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, in einem eBay Angebot gegen mehrere Marktverhaltensregelungen verstoßen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Steven Berger im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll. vorgeworfen, in einem eBay Angebot über einen Radsatz Winterkompletträder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.  Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, gegen Marktverhaltensregelungen verstoßen zu haben, indem er seiner Verpflichtung, die Verbraucher über ein Widerrufs- und Mängelhaftungsrecht zu informieren, sowie gemäß der EU-Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung Informationen zur Reifenkennzeichnung zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen sei.

Ebenfalls habe unser Mandant seine Pflicht, den Kunden über den elektronischen Geschäftsverkehr zu informieren und die Pflicht, in seinem Angebot auf die EU-Streitbeilegungsplattform zu verlinken, verletzt. Des Weiteren führt die Gegenseite aus, dass das Impressum unseres Mandanten unvollständig sei und ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wegen einer fehlenden Information zur Umsatzsteuer vorliegt.

Aufgrund dieser angeblichen Wettbewerbsverstöße machen die gegnerischen Rechtsanwälte im Namen ihres Mandanten Unterlassungsansprüche geltend, um die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen auszuräumen. Ein bereits vorformuliertes Exemplar einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist dem Schreiben als Entwurf beigefügt.

Darüber hinaus wird von unserem Mandanten verlangt, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Die gegnerischen Rechtsanwälte berechnen diese Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswerts von EUR 30.000.- in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, weshalb unserem Mandanten Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt EUR 1.358,86 in Rechnung gestellt werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Steven Berger

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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