Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. wegen irreführender Blickfangwerbung in Werbeprospekten
Die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. im Einzelnen
Gegenstand der Abmahnung ist das Angebot unseres Mandanten im Rahmen eines Prospekts, in der er für das Sortiment in seinen Ladengeschäften ankündigt, Kunden bei einem etwaigen Kauf die Mehrwertsteuer zu „schenken“ und innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen zusätzlichen Rabatt für ausgewählte Marken zu gewähren. An dieser Stelle würde er jedoch angeblich nicht ausreichend darauf hinweisen, dass von dieser Aktion bestimmte Produktgruppen ausgenommen sind. Der hierfür vorgehaltene Sternchenhinweis reiche zur Aufklärung jedenfalls nicht aus. Insofern würde der Verbraucher getäuscht, womit ein Wettbewerbsverstoß gem. §§ 5, 5a UWG vorläge.
Unser Mandant habe nun eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, in der er sich zur Unterlassung dieses Verhaltens verpflichtet; ein entsprechender Vorschlag mit einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,– für jede schuldhafte, zukünftige Zuwiderhandlung ist der Abmahnung beigefügt. Zudem habe er die für die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe vom € 178,50 zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.