Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wegen Widerrufsbelehrung im Fließtext und unzulässiger AGB-Klausel

10. Juli 2017
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Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mahnt abermals einen unserer Mandanten ab. Dieser habe sich im Rahmen seines eBay-Auftritts wettbewerbswidrig verhalten.

Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines Angebots auf der Internetplattform eBay, mehrere Wettbewerbsverstöße begangen zu haben. So soll er eine Widerrufsbelehrung im Fließtext und ohne Überschriften und damit nicht entsprechend des amtlichen Musters bereitgestellt haben. Zudem beanstandet der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. eine Formulierung hinsichtlich des Post-Versands als irreführend. Seiner Meinung nach stelle diese eine abweichende Regelung der Gefahrtragung und damit sowohl einen Verstoß gegen §§ 474 Abs. 1, 475 Abs. 1 S. 1 BGB als auch gleichzeitig gegen §§ 3, 3a, 5 und 5a UWG dar.

Aufgrund dieser vermeintlichen Wettbewerbsverstöße soll unser Mandant eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnen, wobei der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. dem Schreiben eine bereits vorformulierte Erklärung beigefügt hat. Darüber hinaus wird er dazu aufgefordert, eine Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von EUR 232,05 zu bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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