Abmahnung des Herrn Nico Trinkhaus durch Fechner Legal wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild
Die Abmahnung des Herrn Nico Trinkhaus im Einzelnen
Die in englischer Sprache gehaltene Abmahnung zeigt an, dass Herr Trinkhaus als Fotograf die PhotoClaim GmbH dazu beauftragt hat, Urheberrechtsverletzungen an seinen Lichtbildern aufzufinden. Im Rahmen einer solchen Urheberrechtsüberwachung sei man darauf aufmerksam geworden, dass unser Mandant auf seiner Webseite angeblich ein Lichtbild verwende, für das er keine Nutzungsrechte innehätte. Insofern läge eine Urheberrechtsverletzung vor, die nun durch die Rechtsanwaltskanzlei Fechner Legal abgemahnt wird.
Unser Mandant soll es unverzüglich unterlassen, die gegenständliche Fotografie weiterhin ohne Einverständnis im Internet zu veröffentlichen. Hierzu habe er sich im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verpflichten. Auch wird er dazu aufgefordert, die für die Einschaltung des abmahnenden Rechtsanwalts entstandenen Kosten zu erstatten sowie Schadensersatz gemäß der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Tabelle) zu zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Nico Trinkhaus
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.