Abmahnung des Herrn Nico Trinkhaus durch Fechner Legal wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

26. Juni 2017
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1841 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt ein Abmahnung des Herrn Nico Trinkhaus, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Robert Fechner, vor. In dem Schreiben wird die Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild geltend gemacht.

Die Abmahnung des Herrn Nico Trinkhaus im Einzelnen

Die in englischer Sprache gehaltene Abmahnung zeigt an, dass Herr Trinkhaus als Fotograf die PhotoClaim GmbH dazu beauftragt hat, Urheberrechtsverletzungen an seinen Lichtbildern aufzufinden. Im Rahmen einer solchen Urheberrechtsüberwachung sei man darauf aufmerksam geworden, dass unser Mandant auf seiner Webseite angeblich ein Lichtbild verwende, für das er keine Nutzungsrechte innehätte. Insofern läge eine Urheberrechtsverletzung vor, die nun durch die Rechtsanwaltskanzlei Fechner Legal abgemahnt wird.

Unser Mandant soll es unverzüglich unterlassen, die gegenständliche Fotografie weiterhin ohne Einverständnis im Internet zu veröffentlichen. Hierzu habe er sich im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verpflichten. Auch wird er dazu aufgefordert, die für die Einschaltung des abmahnenden Rechtsanwalts entstandenen Kosten zu erstatten sowie Schadensersatz gemäß der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Tabelle) zu zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Nico Trinkhaus

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a