Abmahnung des Herrn Nico Röhl durch die Jensen Emmerich Rechtsanwälte & Notare wegen diverser Wettbewerbsverstöße

22. Juni 2017
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Im Namen des Herrn Nico Röhl mahnen die Jensen Emmerich Rechtsanwälte & Notare einen unserer Mandanten wegen mehrerer angeblicher Wettbewerbsverstöße in seinem Amazon-Auftritt ab.

Die Abmahnung des Herrn Nico Röhl im Einzelnen

Die Jensen Emmerich Rechtsanwälte & Notare führen dazu in dem Abmahnschreiben auf, dass unser Mandant im Rahmen seines Auftrittes auf dem Verkaufsportal Amazon Produkte ohne die erforderliche Angabe des Grundpreises zum Verkauf anbietet. Zudem soll unser Mandant angeblich gegen die Verpflichtung, potentielle Kunden auf das Bestehen der Online-Streitbeilegungsform hinzuweisen, verstoßen. Das Fehlen dieser beiden Angaben werten die Jensen Emmerich Rechtsanwälte & Notare als Verstoß gegen § 3a UWG. Des Weiteren wird unserem Mandanten vorgeworfen, in seinem Impressum einen unzulässigen Haftungsausschlusses zu verwenden.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei die Jensen Emmerich Rechtsanwälte & Notare ein vorformuliertes Exemplar bereits beigelegt haben. Zusätzlich soll unser Mandant Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 865.-, berechnet aus einem Streitwert in Höhe von EUR 15.000.-, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Nico Röhl

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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