Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an „Alle Farben – Bad Ideas“, „Starley – Call on me“ und anderen Tonaufnahmen

22. Juni 2017
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Uns liegt erneut eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, verschiedene Tonaufnahmen widerrechtlich vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian wird näher angeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse BitTorrent die Tonaufnahmen „Alle Farben – Bad Ideas“, „Starley – Call on me“, „Mahmut Orhan – Feel“, „Bakermat – Baby“, „Rhodes vs Felix Jaehn – You Soul (Holding On)“ und „Martin Garrix & Dua Lipa – Scared To Be Lonely“ anderen Nutzern weltweit zugänglich gemacht haben soll. Die DigiRights Administration GmbH sei allerdings – so wird zumindest angegeben – Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die besagten Tonaufnahmen im Internet in Filesharing-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen. Durch die angebliche illegale Verbreitung der Werke seitens unseres Mandanten sieht Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Rechte der DigiRights Administration GmbH, unter anderem aus  § 19 a UrhG, verletzt.

Infolgedessen soll unser Mandant zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Im Zuge einer außergerichtlichen Einigung bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian an, dass unser Mandant mit Zahlung eines Vergleichsbetrag i.H.v. EUR 1.600,- die Angelegenheit schnell und abschließend erledigen könnte. Andernfalls werde er der DigiRights Administration GmbH dazu raten, gerichtliche Schritte einzuleiten. In einem solchen Fall kämen auf unseren Mandanten Aufwendungsersatzkosten i.H.v. EUR 924,80 aus einem utopischen Streitwert von 18.000 EUR sowie Schadensersatzkosten i.H.v. EUR 900,- zu, wobei die zusätzlich anfallenden Gerichtskosten noch nicht mit einberechnet worden seien. Insgesamt wäre seitens unseres Mandanten damit ein Betrag i.H.v. EUR 1.824,80 zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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