Abmahnung der IVI GmbH durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung an der Unionsmarke „IVI collection“
Die Abmahnung der IVI GmbH im Einzelnen
Die IVI GmbH ist auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig. Sie ist hierbei Inhaberin der Unionsmarke „IVI collection“, die u.a. Schutz für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen in Klasse 25 beansprucht.
Nun betreibe jedoch unsere Mandantin einen Onlineshop u.a. für Bekleidung, in dem sie ohne Zustimmung der IVI GmbH Ware eines dritten Unternehmens mit dem Zeichen „Ivi“ bewerben und veräußern würde. Hierdurch dränge sich den potentiellen Kunden der Eindruck auf, diese Ware würde ebenfalls von der IVI GmbH oder aus einem mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, was tatsächlich nicht der Fall ist. Allerdings entstünde hierdurch eine assoziative Verwechslungsgefahr, die eine Markenrechtsverletzung darstellt.
Unsere Mandantin habe deswegen die Bewerbung, das Angebot und den Vertrieb von Bekleidungsstücken innerhalb der Europäischen Union, insbesondere Deutschland, unter Verwendung des Zeichens „Ivi“ ohne Zustimmung der IVI GmbH unverzüglich einzustellen sowie eine dahingehende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein entsprechender Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. Zudem soll Auskunft über sämtliche Abnehmer, die jeweils vertriebene Menge und des Ein- und Verkaufspreises als auch des Gesamtumsatzes und Gewinns erteilt werden. Weiter habe unsere Mandantin die Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von € 100.000,00 zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der IVI GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.