Abmahnung des Verbands der Deutschen Lederindustrie e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes durch irreführender Werbung
Die Abmahnung der Deutschen Lederindustrie e.V.im Einzelnen
In der durch den Verband selbst ausgesprochenen Abmahnung wird näher ausgeführt, dass die Werbung für Lederjacken auf der Webseite unseres Mandanten irreführende Aussagen enthält. So habe unser Mandant Produkte mit dem Begriff „PU Leder“ beworben, trotzdem in der Bundesrepublik Deutschland kein Material existiere, welches mit diesem Begriff beschreiben werden dürfe. Eine Werbung mit diesem Begriff sei daher irreführend und wettbewerbswidrig, insbesondere als die Verwendung dieser Bezeichnung gegen die RAL Bestimmungen verstoßen solle.
Im Ergebnis wird von unserem Mandanten das Unterlassen dieser Aussagen gefordert. Weiter soll dieser eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen sowie dem Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 250,00 erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Deutschen Lederindustrie e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.