Abmahnung der ROLEFF-RÖMER GmbH durch die Anwalt AG Rechtsanwaltsaktiengesellschaft wegen Markenrechtsverletzung
Die Abmahnung der ROLEFF-RÖMER GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er im Rahmen seines Online-Auftritts Waren anbietet und vertreibt und dabei zur Kennzeichnung des Materials der Ware die Marke „KODRA“ verwendet, welche zugunsten der ROLEFF-RÖMER GmbH eingetragen sei. Die ROLEFF-RÖMER GmbH sei hierüber nicht in Kenntnis gesetzt worden und habe auch keine Zustimmung zur Nutzung erteilt. Darin sieht die ROLEFF-RÖMER GmbH die markenrechtlich geschützte Bezeichnung „KODRA“ verletzt.
Infolgedessen wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Zudem soll unser Mandant Auskunft über die Nutzung der Marke erteilen, Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 2.305,40 bezahlen und seine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der ROLEFF-RÖMER GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.