Abmahnung von Ecke durch Rechtsanwalt Johannes Omari
Die Abmahnung von Ecke im Einzelnen
Sowohl unser Mandant als auch der Abmahnende betreiben einen so genannten „Ebay-Shop“. Als Mitbewerber, der zu unserem Mandanten in unmittelbarem Wettbewerbsverhältnis steht, forderte der Abmahnende diesen zur Unterlassung und darüber hinaus zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Ecke
Da aber eine abgegebene Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Folgen und Verpflichtungen entfalten kann, die meist über das Erforderliche hinausgehen, sollte diese immer genauestens in rechtlicher Hinsicht überprüft werden.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Grundsätzlich bezieht sich jede Abmahnung auf einen individuellen Einzelfall und sollte als solcher auch einer Prüfung unterzogen werden. Im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung helfen wir Ihnen – gerne auch bundesweit – weiter.