Abmahnung von Ecke durch Rechtsanwalt Johannes Omari

08. Oktober 2009
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
4683 mal gelesen
0 Shares

Unser Mandant wurde wegen fehlender Widerrufsbelehrungen im Rahmen der von ihm durchgeführten Ebay-Auktionen abgemahnt.

Die Abmahnung von Ecke im Einzelnen

Sowohl unser Mandant als auch der Abmahnende betreiben einen so genannten „Ebay-Shop“. Als Mitbewerber, der zu unserem Mandanten in unmittelbarem Wettbewerbsverhältnis steht, forderte der Abmahnende diesen zur Unterlassung und darüber hinaus zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Ecke

Da aber eine abgegebene Unterlassungserklärung für den Erklärenden weitreichende Folgen und Verpflichtungen entfalten kann, die meist über das Erforderliche hinausgehen, sollte diese immer genauestens in rechtlicher Hinsicht überprüft werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Grundsätzlich bezieht sich jede Abmahnung auf einen individuellen Einzelfall und sollte als solcher auch einer Prüfung unterzogen werden. Im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung helfen wir Ihnen – gerne auch bundesweit – weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a