Abmahnung von Parfümerie Akzente durch Rechtsanwälte Haslinger
Die Abmahnung der Parfümerie Akzente im Einzelnen
Unsere Mandantin betreibt, wie der Gegner auch, einen Internetshop für Parfüm-Artikel. Ihr wird vorgeworfen den Domainnamen des Gegners durch Übersetzung ins Deutsche kopiert zu haben. Die gegnerischen Anwälte stützen ihr Abmahnschreiben auf die Behauptung, dass unsere Mandantin den Markennamen des Gegners nutzt, um von dessen Ruf zu profitieren und den Eindruck geschäftlicher Korrespodenz zu erwecken.
Die Rechtsanwälte Haslinger fordern von unserer Mandantin in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Tragung der Rechtsanwaltskosten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Parfümerie Akzente
Unsere Anwälte machten aber deutlich, dass es für den vorgeworfenen Rechtsverstoß an einer Verwechslungsgefahr fehlt.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Grundsätzlich bezieht sich jede Abmahnung auf einen individuellen Einzelfall und sollte als solcher auch einer Prüfung unterzogen werden. Im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung helfen wir Ihnen – gerne auch bundesweit – weiter.