Abmahnung der Firma „Edel & Neu“ durch die Rechtsanwälte Riegger wegen Wettbewerbsverstoßes bei eBay

29. August 2012
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Uns liegt eine Abmahnung der Firma "Edel & Neu" durch die Rechtsanwälte Riegger wegen eines angeblichen Wettbewerbsvertoßes bei eBay vor. Unser Mandant soll im Rahmen seines eBay-Auftrittes fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.

Die Abmahnung der Firma „Edel &Neu“ im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, bei seinen eBay-Angeboten bzgl. diversen Raucherzubehörs gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben, indem er fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben soll.

Unser Mandant soll seine Kunden in fälschlicher Weise über den Beginn der Widerrufsfrist sowie über die Folgen des Wiederrufs informiert haben. Aus diesen Gründen wird unsere Mandantschaft aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die gegnerischen Rechtsanwaltskosten iHv € 651,80 zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der „Edel & Neu“

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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