Abmahnung von Stefan Schmidt durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser wegen Urheberrechtsverletzung an dem Lichtbild „0106 | ÜBER DEN WOLKEN…“

29. August 2012
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Uns liegt eine Abmahnung von Stefan Schmidt aus Beilstein durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser vor. Unsere Mandantschaft soll das Urheberrecht auf Grund fehlender Urheberbenennung verletzt haben.

Die Abmahnung von Stefan Schmidt im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das Lichtbild mit dem Namen „0106 | ÜBER DEN WOLKEN…“ ohne die erforderliche Namensnennung des Urhebers verwendet zu haben.

Die Gegenseite behauptet, Urheber und insofern auch Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Lichtbild „0106 | ÜBER DEN WOLKEN…“ zu sein, welches unsere Mandantschaft über die Plattform www.aboutpixel.de erworben hat. Unsere Mandantschaft wurde daraufhin dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die angeblich entstandenen Abmahnkosten zu erstatten und Schadensersatz in Höhe von gesamt 1.146,69 € zu leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Stefan Schmidt

Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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