Abmahnung von Swarovski durch Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel wegen Markenverletzungen unter eBay

29. August 2012
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Unser Mandant erhielt durch die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel aus München eine Abmahnung im Auftrag der Swarovski AG mit Sitz in Lichtenstein. Unser Mandant soll einen Markenrechtsverstoß begangen haben, indem er angeblich auf unzulässige Weise mit der Marke 'Swarovski" wirbt.

Die Abmahnung von Swarovski im Einzelnen

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Online-Handel auf unzulässige Weise mit der Marke ‚Swarovski“ zu werben. Unser Mandant wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten mit einem Pauschalbetrag in Höhe von EUR 540,00 abzugleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Swarovski

In solchen Angelegenheiten ist stets zu prüfen, ob der behauptete Verstoß tatsächlich vorliegt. Darüber hinaus ist bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Markenrechtliche Verstöße können zudem sehr teuer werden. Streitwerte von 250.000 € sind keine Seltenheit.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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