Abmahnung electronicland 24

21. Oktober 2008
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Die Firma electronicland 24, Inhaber Johann Friedrich Dirks e.K., macht seit Frühjahr diesen Jahres vermehrt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Mitbewerbern geltend. Wir vertreten bislang Mandanten in 19 Fällen gegen die electronicland 24 und es werden stetig mehr.

Die Abmahnung von electronicland 24 im Einzelnen

Abgemahnt werden vor allem Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV), Fehler in den Widerrufsbelehrungen wie etwa die zweiwöchige Frist bei ebay sowie mangelnde Informationen über die wesentlichen Merkmale der Ware wie beispielsweise der Energie- und Wasserverbrauch bei Spülmaschinen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei ABmahnungen von electronicland 24

Bloßes Ignorieren dieser Abmahnungen ist keine Lösung, da die Firma electronicland 24 ihre Ansprüche unserer Erfahrung nach auch gerichtlich durchsetzt. Angesichts dessen, dass eine ungeschickt formulierte oder zu weit gefasste Unterlassungserklärung gerade im Internethandel, wo jeder Verstoß relativ einfach nachverfolgt und dokumentiert werden kann, zu einschneidenden Einschränkungen des Geschäftsbetriebes führen kann, empfehlen wir jedoch, die geforderte Unterlassungserklärung auch nicht leichtfertig zu unterschreiben, sondern diese zuvor von einer spezialisierten Anwaltskanzlei prüfen zu lassen. Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung weiter und beraten Sie über die Vorgehensmöglichkeiten.

Es spielt dabei keine Rolle, dass wir unseren Kanzleisitz nicht an Ihrem Wohnort haben. Wir sind bundesweit tätig.

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