Abmahnung durch die U+C Rechtsanwälte

21. Oktober 2008
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"Raider heißt jetzt Twix…sonst ändert sich nix". Dieser Satz dürfte ebenso für die U+C Rechtsanwälte gelten, die seit 1.Juli 2008 nun nicht mehr unter KUW Rechtsanwälte auftreten. Geändert hat sich aber nichts, denn die Kanzlei vertritt weiter zahlreiche Firmen der Pornoindustrie wie z.B. die Magmafilm GmbH, die Videorama GmbH, GGG Filme und die Koch Media GmbH, um nur ein paar zu nennen.

Die Abmahnung durch die U+C Rechtsanwälte im Einzelnen

Ebenso zahlreich erreichen uns E-Mails und Anrufe Betroffener, die eine Abmahnung der U+C Rechtsanwälte erhalten haben.
In den Abmahnschreiben wird regelmäßig die Verletzung von Urheberrechten in sogenannten Peer-to-Peer Netzwerken gerügt. Weiter werden die Betroffenen aufgefordert, die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschrieben und das befristete Vergleichsangebot in Höhe von 250,00 € zu bezahlen.

Eindeutig falsch ist es, die Abmahnung auf die lange Bank zu schieben. Genauso raten wir aber davon ab, aus Scheu oder Scham auf eine Beratung zu verzichten und die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben – zumindest dann, wenn man sich weiter im Internet bewegen möchte.

In der geforderten Unterlassungserklärung liegt der Teufel im Detail. Mit deren Abgabe würden Sie im Ergebnis mehr zugestehen als in diesem Fall notwendig ist. Sie geben zum einen ein Schuldanerkenntnis ab und verpflichten sich zum anderen die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen. Diese liegen bei dem festgelegten Streitwert von 25.000 € bei 1.085,04 € und nicht wie man irrtümlich vermuten würde, bei den harmloser klingenden 250 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung durch die U+C Rechtsanwälte

Unterschreiben Sie daher nicht ungeprüft das Geforderte, bleiben Sie aber auch nicht untätig. Konsultieren Sie uns als Ihre spezialisierte Anwaltskanzlei, die Ihnen im Rahmen einer Erstberatung erfahren zur Seite steht und engagiert Ihre Interessen vertritt.

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