Abmahnungen der Firma Lernhaus Österreich – Inflationsbedingte Anpassung des Pauschalbetrages?
Die Abmahnunger der Firma Lernhaus Österreich im Einzelnen
Abgemahnt werden unverändert angebliche urheberrechtliche Verstöße. Ebenso wird nach wie vor die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung gefordert.
Neu ist allerdings die Anhebung des Pauschalbetrags „zur Abgeltung der finanziellen Ansprüche“ von bislang 1.784,50 € auf nunmehr 1.829,50 €.
Woraus sich der Unterschiedsbetrag von 45 € allerdings ergibt, ist genauso unklar, wie die Zusammensetzung dieses Pauschalbetrages generell.
Interessant ist auch, dass bei der Kalkulation dieses Betrages ebenfalls schon „eventuelle Einwendungen“ des Abgemahnten berücksichtigt sein sollen. Ob sich aber daraus die Erhöhung des Pauschalbetrages erklärt, darf wohl bezweifelt werden.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei ABmahnungen der Firma Lernhaus Österreich
Sollten auch Sie Adressat einer Abmahnung der Firma Lernhaus Österreich geworden sein, so raten wir unverändert dazu, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden.
Gerne vertreten wir Sie hier und bieten Ihnen an, diese Abmahnung im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung für Sie zu überprüfen.
Wir sind bundesweit tätig. Es ist daher unerheblich, dass wir nicht direkt bei Ihnen vor Ort sind.