Abmahnung von EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Rasch
Die Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG im Einzelnen
Unserer Mandantin wurde durch die Rechtsanwälte Rasch wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Best of“ der Künstlerin Helene Fischer abgemahnt. Sie soll dieses ohne Berechtigung innerhalb des Filesharing-Systems (Tauschbörse) „BitTorrent“ zum Herunterladen angeboten und damit die Verwertungsrechte der Rechteinhaberin verletzt haben.
Die Rechtsanwälte Rasch fordern unsere Mandantin aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Rechtsanwaltskosten zu erstatten und Schadensersatz zu leisten. Zudem wurde ein Auskunftsanspruch über weitere Verwertungen verlangt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Bei vorformulierten Unterlassungsansprüchen ist jedoch Vorsicht geboten, da Unterlassungserklärungen oft Verpflichtungen über einen langen Zeitraum beinhalten und meist zu weit gefasst sind. Folglich sollte hier eine genaue rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.
Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann wenden Sie sich an uns. Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter und beraten Sie.