Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück „Who´s That Chick“ von David Guetta feat. Rihanna
Die Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Tonaufnahme „Who´s That Chick“ des Künstlers David Guetta feat. Rihanna im Internet in einem sog. peer-to-peer Netzwerk öffentlich zugängig gemacht und somit anderen Usern zum Download bereit gestellt zu haben.
Da die Gegenseite behauptet, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Album „One more Love“ sowie den darauf enthaltenen Tonaufnahmen zu sein, wurde unser Mandant aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die angeblich entstandenen Abmahnkosten zu erstatten und Schadensersatz zu leisten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.