Abmahnung der EITEC GmbH durch Patentanwalt Dr. Polte wegen Markenrechtsverletzung
Die Abmahnung der EITEC GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die geschützte Wort-/ Bildmarke EITEC im Internet als Keyword verwendet und dadurch die Rechte an der Marke verletzt zu haben.
Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie Rechts- und Patentanwaltskosten aus jeweils einer 1,5-Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von jeweils 50.000 € zzgl. Auslagenpauschale, mithin 3.158 € netto zu bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der EITEC GmbH
Markenverletzungen sind gefährlich und können schnell sehr kostspielig werden. Es empfiehlt sich hier in jedem Fall bei uns als Fachanwaltskanzlei anzufragen.
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.