Abmahnung von Tele München Fernseh GmbH &Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung – Das Kabinett des Dr. Parnassus

29. August 2012
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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft das Filmwerk "Das Kabinett des Dr. Parnassus" ab.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, den Film „Das Kabinett des Dr. Parnassus“ im Rahmen einer Internet-Tauschbörse unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung wird unserer Mandant aufgefordert, insgesamt EUR 956,- für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer solchen vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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