Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin wegen Wettbewerbsverstoßes

29. August 2012
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Uns liegt eine Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin vor. Unsere Mandantschaft soll sich wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V. im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in dem Fernsehmagazin „rtv“ für Reisen unter Herausstellung einzelner besonders preisgünstiger Angebote geworben zu haben und dabei die Identität und die Anschrift des Unternehmens, für die gehandelt wird, versteckt am Rande anzugeben, sodass die Pflichtangaben angeblich nicht wahrgenommen werden können. Hierdurch soll er wettbewerbswidrig gehandelt haben. Unser Mandant wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Abmahnkosten zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V.

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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