Abmahnung von C.S. Bäder durch Sandhage Rechtsanwälte wegen unlauteren Wettbewerbs
Die Abmahnung von C.S. Bäder im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, auf seiner eBay-Seite, auf der er Waren aus dem Sanitärbereich vertreibt, seinen Informations-und Belehrungspflichten nicht hinreichend nachzukommen. So soll er unter anderem eine veraltete Widerrufsbelehrung verwenden. Diese Rechtsverletzungen sollen gegenüber Frau Claudia Schneider, handelnd unter der Firma „C.S. Bäder und mehr“, die ebenfalls Produkte aus dem Sanitärbereich anbietet, ein unlauteres Verhalten darstellen. Unser Mandant wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Aufwendungsersatz zu leisten. Die Rechtsanwälte Sandhage berechnen ihre Abmahnkosten aus einem Streitwert von 10.000 € und damit Anwaltskosten in Höhe von 651,80 € netto.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung von C.S. Bäder
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.