Abmahnung der Frau Stephanie Schlentner wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung der Frau Stephanie Schlentner im Einzelnen
In dem Schreiben der Frau Stephanie Schlentner wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines eBay-Auftritts Bildmaterial verwendet haben soll, ohne hierfür eine entsprechende Berechtigung zu besitzen. Dies stelle eine illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung nach §§ 16, 19a UrhG dar. Durch diese vermeintlich widerrechtliche Nutzung verletze er die Rechte der Frau Stephanie Schlentner, die – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der Nutzungsrechte an besagtem Bildmaterial sei.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr in Höhe von EUR 960.- geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Stephanie Schlentner
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.