Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Mad Max: Fury Road“
Die Abmahnung der Warner Bros Entertainment GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Filmwerk „Mad Max: Fury Road“ weltweit anderen Nutzern zum Download angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot liege nach § 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und nach § 16 UrhG eine illegale Vervielfältigung. Da die Warner Bros. Entertainment GmbH – zumindest laut Schreiben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Filmwerk sei, seien durch die vermeintliche Handlung unseres Mandanten ihre Rechte verletzt.
Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 600,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,- – berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.600,- – bezahlen. Insgesamt wäre damit ein Betrag in Höhe von EUR 815,- zu begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.