Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Zorn der Titanen“

25. November 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer angeblich widerrechtlichen öffentlich Zugänglichmachung des Filmwerks „Zorn der Titanen“ ab.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH  im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass unser Mandant das Filmwerk „Zorn der Titanen“ im Rahmen der Internettauschbörse „bittorrent“ weltweit wiederrechtlich zum Herunterladen angeboten haben soll. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei angeblich Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an besagtem Filmwerk. Die Vervielfältigung dieses Filmwerks durch die Nutzung einer Internettauschbörse und das Zurverfügungstellen für andere Nutzer weltweit seitens unseres Mandanten stelle demnach eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG und damit eine Urheberrechtsverletzung dar, so die Rechtsanwälte Waldorf Frommer.

Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten nun dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wobei sie dem Abmahnschreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 450,- und Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 506,- bezahlen, die die Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 10.000,- berechnen. Insgesamt wird somit ein Betrag i.H.v. EUR 956,- geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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