Abmahnung von Herrn Gavel durch Rechtsanwälte Faustmann & Neumann

29. September 2009
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Unser Mandant erhielt eine Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße im Rahmen seiner Verkaufstätigkeiten im Internet.

Die Abmahnung von Herrn Gavel im Einzelnen:

Dem Mandanten wird wettbewerbswidriges Verhalten aufgrund einer mangelhaften Widerrufserklärung vorgeworfen. Aufgrund fehlerhafter Informationen gegenüber Verbrauchern auf seiner Webseite soll er sich einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft haben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen  von Herrn Gavel

Sie haben selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung einen individuellen Einzelfall betrifft und somit auch einer Einzelfallprüfung unterzogen werden sollte. Auf keinen Fall sollten Sie untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, mit dem erhebliche Kosten verbunden sind. Gerne können Sie sich mit Ihrer Abmahnung an uns wenden.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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