Abmahnung der G&G Media GmbH durch die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk wegen Urheberrechtsverletzung auf einer Internet-Tauschbörse

21. Februar 2013
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
3304 mal gelesen
0 Shares

Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk mahnen eine unserer Mandantinnen im Auftrag der G&G Media GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an zwei pornographischen Filmen an.

Die Abmahnung der G&G Media GmbH im Einzelnen

Unserer Mandantin wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk vorgeworfen, sie habe angeblich in einer Internet-Tauschbörse zwei pornographische Filme zum Download angeboten. Die G&G Media GmbH gibt an, die ausschließlichen Verwertungsrechte der genannten Filme inne zu haben.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird unsere Mandantin aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll sie Schadensersatz leisten, sowie die streitgegenständlichen Filmwerke und deren Kopien zerstören. Außerdem sollen die Rechtsanwaltskosten erstattet werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der G&G Media GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a