Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

21. Februar 2013
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, angeblich auf seiner Internetseite mit verschiedenen AGB-Klauseln gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

Die Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. im Einzelnen

Unser Mandant soll sich dadurch wettbewerbswidrig verhalten haben, indem er in seinen AGB für Nebenabreden ein Schriftformerfordernis vorsah, eine schriftliche Rügepflicht für Sachmängel festlegte und aufführte, dass die Gewährleistung nur sechs Monaten ab Auslieferung beträgt.

Er wird nun vom Verbraucherschutzverein aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie Kosten in Höhe von 232,05 € zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten. Oftmals sind die entworfenen Unterlassungserklärungen zu weit gefasst ist oder enthalten oft unnötige Verpflichtungen. Da Sie sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Leben lang binden, sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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