Abmahnung des Herrn Patrick Jander durch Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankford PartG wegen Urheberrechtsverstoß

21. Februar 2013
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Unser Mandant hat eine Abmahnung von Herrn Patrick Jander, ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuß und Jankford PartG, erhalten. In der Abmahnung wird ihm vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Patrick Jander im Einzelnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankford PartG führt in ihrer Abmahnung aus, dass unser Mandant in seinen eBay Angeboten zwei Fotografien des Herrn Jander widerrechtlich verwendet hätte.

Die Gegenseite fordert unseren Mandanten zur Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Zudem wird Schadensersatz, welcher sich aus fiktiven Lizenzgebühren und einem 100 %igen Strafzuschlag wegen fehlender Urheberrechtsnennung zusammensetzt, und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Insgesamt soll unser Mandant einen Betrag in Höhe von 2.498,00 EUR zahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Patrick Jander

Bei der Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält bzw. meist auch zu weit gefasst ist. Bedenken Sie auch, dass eine Unterlassungserklärung sie ein Leben lang bindet. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

2 Kommentare

  1. Gustav, 7. August 2014

    Nachtrag: Ich bin ebenfalls abgemahnt worden und habe entsprechend recherchiert. Herr Jander und die entsprechenden Kanzlei leben sehr gefährlich. Es gibt mittlerweile hunderte von Abgemahnten. Mich würde nicht wundern, wenn mal einer durchdreht. Das kann man im Netz auch schön verfolgen. Und es wird nur die Spitze des Eisberg in Internet angezeigt.

    Ich verstehe auch die Rechtssprechung in Deutschland nicht. Klar ist: Wenn man ein Bild stiehlt, verstößt man gegen geltendes Urheberrecht. Aber bei Herr Jander ist nachweislich kein Schaden entstanden, da er die Flaschen gar nicht verkauft. Somit stehen die Bilder auch nur im Netz, damit ein Dritter diese nutzt. Er begibt sich dann auf die Suche, wer seine Bilder nutzt.

  2. Gustav, 7. August 2014

    Herr Jander betreibt seine Webseiten nur zu Abmahnzwecken. Preise gibt es auf messeshop-deutschland.de nur auf Anfrage. Und selbst auf Anfrage hin, haben wir keine Preise erhalten. Die Produktbilder ähneln sehr stark den Bildern der Hersteller. Er hat vorwiegend nur Bilder von Flaschen und Gebindegrößen, die herstellerseitig kaum zu bekommen sind. Mit der Kanzlei Fuß & Jankord verdient sich Herr Jander seinen Lebensunterhalt, da sein Kerngeschäft nicht mehr floriert.

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