Abmahnung der GMV GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller

29. Dezember 2009
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
4682 mal gelesen
0 Shares

Einer unserer Mandanten wurde von der GMV GmbH & Co. KG abgemahnt, da gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben soll.

Die Abmahnung der GMV GmbH & Co. KG im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller tragen vor, unser Mandant habe im Rahmen des eDonkey2000 Netzwerkes, einer sog. Internet-Tauschbörse, einen Film anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten. In einer unberechtigten öffentlich Zugänglichmachen wäre das Nutzungsrecht des Gegners an dem besagten Film verletzt .

Die gegnerischen Rechtsanwälte forderten in dem Abmahnschreiben unseren Mandanten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der GMV GmbH & Co. KG

Sie vielleicht selbst ein solches Schreiben von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller erhalten? In diesem Fall sollten Sie bei der Abgabe der meist vorformulierten Unterlassungserklärung Vorsicht walten lassen. Denn mit der Abgabe entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten und Folgen. Lassen Sie daher das erhaltene Abmahnschreiben genauestens prüfen.wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a