Abmahnung der HUK-COBURG durch Anwaltssozietät Hertin

05. Januar 2010
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Kürzlich wurde unser Mandant von der HUK-COBURG abgemahnt, da er sich bezüglich einer Werbung wettbewerbswidrig verhalten haben soll.

Die Abmahnung der HUK-COBURG im Einzelnen

Die HUK-COBURG mahnte den Mandanten wegen von diesem verteilter Werbeflyer ab, auf welchen in wettbewerbswidriger Art und Weise für Angebote des Mandanten geworben haben soll. Zentrales Element der Abmahnung war auch hier die Aufforderung an den Mandanten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der HUK-COBURG

Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung hat für den Erklärenden oftmals weitreichende Folgen, die für den Laien kaum zu überblicken sind. Eine Abmahnung sollte daher stets einer genauen Prüfung unterzogen werden. Sie betrifft immer einen Einzelfall, für welchen die richtige Reaktion in der Regel erst nach nach einer rechtlichen Beurteilung festgelegt werden kann.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Dann zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter – natürlich auch bundesweit.

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