Abmahnung von Direct-Sports.de durch Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Behn Rosenbaum
Die Abmahnung von Direct-Sports.de im Einzelnen
Der Gegner gibt an, hinsichtlich der im Streitmittelpunkt stehenden Marke markenrechtlichen Schutz zu genießen. Unserem Mandanten wird nun vorgeworfen, auf der Amazon-Plattform Waren angeboten und dabei die Marke des Gegners unberechtigterweise verwendet zu haben.
Aufgrund dieser Vorwürfe wird nun in dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte gefordert, dass unser Mandant eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und die Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Anwaltskanzlei tragen soll.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der von Direct-Sports.de
Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung hat für den Erklärenden oftmals weitreichende Folgen, die für den Laien kaum zu überblicken sind. Eine Abmahnung sollte daher stets einer genauen Prüfung unterzogen werden. Sie betrifft immer einen Einzelfall, für welchen die richtige Reaktion in der Regel erst nach nach einer rechtlichen Beurteilung festgelegt werden kann.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Dann zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter – natürlich auch bundesweit.