Abmahnung von Frau Schipilow durch Rechtsanwälte Sandhage

20. Januar 2010
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Wieder liegt uns ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sandhage vor, da einer unserer Mandanten gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen haben soll. Er habe in seiner Wiederrufs- und Rückgabebelehrung fehlerhaft über die Rückgabefrist belehrt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.

Die Abmahnung von Frau Schipilow im Einzelnen

Unser Mandant vertreibt über das Internet Wohnmöbel. Er soll den Informations- und Belehrungspflichten, die im Fernabsatzrecht gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht nachgekommen sein. In der Abmahnung wird behauptet, dass die Widerrufs- und Rückgabebelehrung unseres Mandanten aufgrund einer falschen Rückgabefrist fehlerhaft sei. Die Rechtsanwälte Sandhage sehen in dieser vermeintlichen Fehlerhaftigkeit einen Wettbewerbsverstoß. Unser Mandant soll nun eine Verpflichtungserklärung abgeben und die Kostennote der gegnerischen Anwälte begleichen.

Doch was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat? Da jede Abmahnung ein Einzelfall ist, gilt es genauestens zu prüfen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Schipilow

Bei einer Abmahnung sollten Sie nicht ungeprüft die vorgegebene Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss jedoch stets innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch das erhebliche Kosten entstehen.

Sollten Sie also Adressat einer Abmahnung geworden sein, zögern Sie nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer bundesweiten Rechtsberatung weiter.

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