Abmahnung der GSDR GmbH durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner
Die Abmahnung der GSDR GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird unserem Mandanten vorgeworfen, in einer Tauschbörse im Internet die Tonaufnahme „Barbra Streisand“ des Künstlerprojektes Duck Sauce anderen Nutzern zum Download angeboten und somit die ausschließlichen Rechte der GSDR GmbH an der besagten Tonaufnahme verletzt haben.
Wird urheberrechtlich geschütztes Bild- oder Tonmaterial in sog. Tauschbörsen unberechtigterweise zum Tausch angeboten, so wird vermutet, dass der Inhaber des Internetanschlusses für die Verletzung der an dem Material bestehenden Nutzungsrechte persönlich verantwortlich ist. Für diese Vermutung ist es ausreichend, wenn der Rechtsverstoß der Sphäre des Anschlussinhabers zuzuordnen ist.
In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant zur Beseitigung der rechtsverletzenden Handlung und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Außerdem macht die Gegenseite einen Auskunftsanspruch sowie einen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen geltend. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten angeboten, die Angelegenheit durch Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 450,00 € beizulegen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der GSDR GmbH
Die weitreichenden Folgen der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der meist vorgegebenen Form dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.