Abmahnung der Huber Medien GmbH durch die Wiedorfer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an Kartenmaterial
Die Abmahnung der Huber Medien GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines Internetauftritts widerrechtlich Kartenmaterial verwendet hätte. Durch diese angebliche Nutzung seien die Rechte der Huber Medien GmbH aus §§2 I Nr.7, II, 15 ff., 19a UrhG verletzt, da sie Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Kartenmaterial sei.
Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 1.661,60.- sowie Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 578.- bezahlen, welche die Wiedorfer Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000.- berechnen. Insgesamt wird von unseren Mandanten daher ein Betrag in Höhe von EUR 2.239,60.- gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Huber Medien GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.