Abmahnung der KUNZI Fitness und Wellness Park GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen wegen rechtswidriger Bewertung auf Google

06. Mai 2021
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Uns liegt eine Abmahnung der KUNZI Fitness und Wellness Park GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf Google eine rechtswidrige Bewertung abgegeben zu haben.

Die Abmahnung der KUNZI Fitness und Wellness Park GmbH & Co. KG im Einzelnen

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf Google eine negative Bewertung abgegeben zu haben, die durch die angegebene Begründung nicht gerechtfertigt ist. Zudem habe unser Mandant die Anlage des Gegners lediglich als Mitarbeiter betreten und sich so gar kein Bild aus Kundensicht machen können. Außerdem beschreibe er Eindrücke bezüglich Einrichtung und Architektur von vor einigen Jahren – diese seien mittlerweile infolge eines Umbaus gar nicht mehr aktuell. Des Weiteren wird angeführt, dass unser Mandant seine Bewertungen immer wieder ändere und so Kunden und Geschäftspartner irreführen und unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen und verbreiten wolle. Da auch Wiederholungsgefahr und Rechtswidrigkeit der Bewertung gegeben seien, stünden der KUNZI Fitness und Wellness Park GmbH & Co. KG Unterlassungs- und Löschungsansprüche zu.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Löschungserklärung aufgefordert, ein entsprechendes Exemplar ist dem Schreiben beigefügt. Daneben werden Abmahnkosten, errechnet aus einem Streitwert von EUR 10.000.-, geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der KUNZI Fitness und Wellness Park GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Katja Quakatz, 5. Februar 2024

    Inzwischen ist es wohl gar nicht mehr möglich Google Rezensionen für diese Kanzlei zu schreiben. Ist das überhaupt zulässig, diese Funktion zu sperren? Ich wollte eine Bewertung schreiben weil diese Kanzlei meinen kranken Vater seit Monaten mit Detailfragen quält weil er aus gesundheitlichen Gründen aus einem Fitnessclub austreten möchte.

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