Abmahnung der Frau Wiebke Haarkemper durch die ETL Rechtsanwälte GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an angeblich geschützten Texten

06. Mai 2021
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Einen unserer Mandanten erreicht eine Abmahnung der Frau Wiebke Haarkemper, ausgesprochen durch die ETL Rechtsanwälte GmbH. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine angebliche Urheberrechtsverletzung an diversen Texten begangen zu haben.

Die Abmahnung der Frau Wiebke Haarkemper im Einzelnen

Die Gegenseite betreibt eine Webseite, auf welcher die streitgegenständlichen Texte unter verschiedenen URLs öffentlich zugänglich sind. Die ETL Rechtsanwälte GmbH gibt an, dass Frau Haarkemper alleinige Urheber- und Rechteinhaberin der Texte sei. Nach Angaben der ETL Rechtsanwälte GmbH, seien die Texte als Sprachwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 UrhG geschützt.

Konkret wird unser Mandant beschuldigt, größere Texte der Gegenseite, in nahezu unveränderter Form, verwendet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Indem unser Mandant die Texte der Frau Haarkemper angeblich unlizenziert zu gewerblichen Zwecken vervielfältigte, habe er gegen § 16 UrhG verstoßen (öffentliche Zugänglichmachung § 19a UrhG, Nichtnennung des Urhebers, § 13 UrhG).

Aufgrund der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen, stünden der Gegenseite Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz gegen unsere Mandantschaft zu.

Diesbezüglich wird unsere Mandantschaft aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein bereits vorformuliertes Exemplar ist dem Abmahnschreiben bereits beigefügt. Zudem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 710,85.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 7.500.-, tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Wiebke Haarkemper

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Yvette Hummel, 9. Dezember 2021

    Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe von dieser Dame auch ein Schreiben bekommen . per Email .
    Wie kann ich dagegen vorgehen .
    Mit freundlichen Grüßen
    Yvette Hummel !

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