Abmahnung der Masterfile Corporation durch die RAe Denecke, Priess & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial

26. November 2015
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Die Rechtsanwälte Denecke, Priess & Partner machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der Masterfile Corporation Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial geltend.

Die Abmahnung der Masterfile Corporation im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer von ihm betriebenen Internetdomain Bildmaterial verwende, ohne hierfür eine entsprechende Berechtigung zu besitzen. Durch diese vermeintlich widerrechtliche Nutzung verletze er die Rechte der Masterfile Corporation, denn sie sei – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Bildmaterial.

Infolgedessen soll unser Mandant das Lichtbildwerk von seinem Server entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Ein vorgefertigtes Exemplar ist dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 1.540.- sowie Aufwendungsersatz für Internetrecherche- und Dokumentationskosten in Höhe von EUR 85.- bezahlen. Des Weiteren soll er Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 745,40 bezahlen, welchen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 9.625.- berechnen. Insgesamt wird daher von unserem Mandanten ein Betrag in Höhe von EUR 2.370,40 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Masterfile Corporation

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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