Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen irreführender Werbeaussagen bezüglich gesundheitsbezogener Angaben
Die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. im Einzelnen
Unser Mandant soll im Rahmen mehrerer Internetauftritte, auf denen er Diätprodukte bewirbt, Werbeaussagen verwenden, die der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. für unlauter hält. So soll er angeblich mit Erfolgsaussichten werben, die er nicht in jedem Falle und gegenüber jedermann garantieren könne, was als irreführend anzusehen sei. Außerdem soll er auf unangemessene unsachliche Weise Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers nehmen und dadurch unlauter handeln. Darüber hinaus werbe er mit Angaben, die angeblich gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen und in irreführender Weise mit gesundheitsbezogenen Angaben, die unter anderem wissenschaftlich nicht belegbar seien.
Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, wobei der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes, mehrere Seiten umfassendes Exemplar dem Schreiben beigefügt hatte. Zudem soll er für Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 178,50 aufkommen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.