Abmahnung der Sportwelt Mickan GbR durch die Weber | Hoß Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

26. November 2015
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Die Weber | Hoß Rechtsanwälte machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der Sportwelt Mickan GbR Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild geltend.

Die Abmahnung der Sportwelt Mickan GbR im Einzelnen

In dem Schreiben der Weber | Hoß Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen seines eBay-Angebots ein Lichtbild verwende, ohne hierfür eine entsprechende Berechtigung zu besitzen. In dieser vermeintlich unerlaubten Verwendung sei eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung im Internet nach § 19a UrhG zu sehen, was wiederum die urheberrechtlichen Schutzrechte der Mickan GbR verletze, denn diese sei – so wird zumindest angegeben – als Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an dem Lichtbild ausschließlich zu solchen Nutzungen berechtigt.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, wobei die Rechtsanwälte dem Abmahnschreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll unser Mandant Auskunft über Art und Umfang der Nutzungshandlung erteilen. Anhand dieser Angaben wollen die Weber | Hoß Rechtsanwälte dann die konkrete Schadensersatzforderung in Höhe der – ihrer Meinung nach – angemessenen Lizenzgebühren sowie die Rechtsverfolgungskosten beziffern.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sportwelt Mickan GbR

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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