Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „American Sniper – Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen
Die gegnerischen Rechtsanwälte führen an, unser Mandant hätte das in Rede stehende Filmwerk weltweit allen Nutzern der betreffenden Tauschbörse zum Herunterladen angeboten. Durch die öffentliche Zugänglichmachung habe er gegen § 19a UrhG verstoßen. Außerdem sei im Angebot des Filmwerks „American Sniper – Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“ eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG zu sehen. Zur Zugänglichmachung und Vervielfältigung sei nach Angaben der Rechtsanwälte ausschließlich die Warner Bros. Entertainment GmbH berechtigt.
Aus diesem Grund wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ein vorgefertigtes Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages ist dem Schreiben beigefügt. Ferner soll unser Mandant der Warner Bros. Entertainment GmbH den entstandenen Schaden ersetzen, der sich nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie bemisst. Dabei ist die gegnerische Mandantschaft jedoch bereit, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 600.- zu akzeptieren. Schließlich soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten tragen. Diese beliefen sich – bei außergerichtlicher Beilegung der Angelegenheit – auf lediglich EUR 215.- bei einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.000.-.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.