Abmahnung der Renta Control Union wegen unerlaubter E-Mail-Werbung

02. Dezember 2015
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Die Renta Control Union mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich unzulässige E-Mail-Werbung versendet zu haben.

Die Abmahnung der Renta Control Union im Einzelnen

Die Renta Control Union führt in dem Abmahnschreiben genauer an, dass unser Mandant wöchentlich unerbetene Werbung per E-Mail versendet haben soll. Eine solche E-Mail-Werbung wäre nur dann zulässig, wenn eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung der Renta Control Union vorliegen würde. Dies sei vorliegend aber nicht der Fall – so die Rental Control Union.

Aufgrund dieser vermeintlich unzulässigen Werbe-E-Mail soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein entsprechendes vorgefertigtes Exemplar hat die Renta Control Union dem Schreiben beigefügt. Zudem wird von unserem Mandanten Auskunft gefordert, an wen die Daten der Renta Control Union weitergegeben wurden bzw. von wem diese erhalten wurden. Des Weiteren wird die Bezahlung von Bearbeitungskosten i.H.v. EUR 465,00 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Renta Control Union

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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